Zweck
OpenImmo dient als Austauschweg zwischen Systemen, nicht als ungeprüfte Wahrheit.
Zweckfragen öffnen →Datenaustausch / OpenImmo
Fragen zu Import, ZIP-Datei, XML-Inhalt, Feldzuordnung, Medien, Grundrissen, Exportpaketen, bestehender Maklersoftware und Nachweisprotokoll.
OpenImmo wird in immoSoR als Austauschweg verstanden. Der geprüfte Objektstand bleibt führend; importierte Daten werden gelesen, verglichen, zugeordnet und erst nach Prüfung übernommen.
Grundsatz
Ein OpenImmo-Paket kann viele Angaben enthalten. Trotzdem ist es noch kein geprüfter Objektstand. Entscheidend ist, welche Angaben erkannt werden, welche Quelle sie haben, welche Abweichungen bestehen und welcher Stand später freigegeben wird.
immoSoR behandelt den Austausch nicht als blinde Übernahme, sondern als prüfbaren Weg zwischen bestehender Maklersoftware, Objektführung, Exposé-Erzeugung und Nachweisprotokoll.
OpenImmo dient als Austauschweg zwischen Systemen, nicht als ungeprüfte Wahrheit.
Zweckfragen öffnen →ZIP-Datei, XML-Inhalt, Anlagen, Anbieter und Objekt werden zuerst lesbar gemacht.
Importfragen öffnen →Felder, Abweichungen und fehlende Angaben werden sichtbar, bevor sie übernommen werden.
Zuordnungsfragen öffnen →Bilder und Grundrisse werden als Quellen behandelt und erst nach Prüfung freigegeben.
Medienfragen öffnen →Geprüfte Daten können als bestimmter Stand wieder ausgegeben werden.
Exportfragen öffnen →Fehler, Überschreibungen und fachliche Entscheidungen bleiben sichtbar.
Grenzfragen öffnen →Das Muster
Die Fragen zeigen, warum OpenImmo in immoSoR nicht als Schnellimport verstanden wird. Entscheidend ist der sichtbare Weg von der gelieferten Datei zum geprüften Objektstand.
Strukturierte FAQ-Daten
Alle sichtbaren Fragen werden über die zentrale Schema-Ausgabe zusätzlich als strukturierte FAQ-Daten bereitgestellt. Die Antworten halten die Grenze zwischen Datenaustausch, Objektprüfung, Freigabe und Nachweis bewusst klar.
Diese Fragen erklären, warum OpenImmo in immoSoR als Austauschweg geführt wird und nicht als blinde Überschreibung des Objektstandes.
OpenImmo-Austausch bedeutet, dass Objekt-, Medien- und Anbieterdaten aus einem OpenImmo-Paket gelesen, geprüft, zugeordnet und bei Bedarf weiterverwendet werden. Es geht nicht um ein ungeprüftes Einspielen fremder Daten.
immoSoR-Abhilfe: immoSoR behandelt OpenImmo als Austauschweg und hält den geprüften Objektstand getrennt davon lesbar.
Nein. Ein OpenImmo-Paket kann viele Angaben liefern, ersetzt aber nicht die Prüfung von Pflichtangaben, Quellen, Medien, Grundrissen, Freigaben und Nachweisen.
immoSoR-Abhilfe: Importierte Angaben werden als Vorschlag oder Datenquelle behandelt, bis sie fachlich übernommen sind.
Eine Vorschau zeigt, welche Felder erkannt wurden, welche Angaben fehlen, welche Medien enthalten sind und wo Abweichungen zum bestehenden Objektstand bestehen. Ohne Vorschau würde ein Import zu leicht unbemerkt alte oder falsche Angaben übernehmen.
immoSoR-Abhilfe: immoSoR macht sichtbar, was ein Paket enthält, bevor daraus ein neuer Arbeitsstand wird.
Ja. Viele Maklersysteme können OpenImmo-Dateien oder vergleichbare Austauschpakete erzeugen. immoSoR kann diese Pakete als Eingang nutzen, wenn sie technisch lesbar und fachlich zuordenbar sind.
immoSoR-Abhilfe: Bestehende Maklersoftware bleibt nutzbar. immoSoR ergänzt die Prüfung und Nachweisordnung.
Nicht zwingend. OpenImmo ist ein Austauschformat. Portalübertragung, Maklersoftware und immoSoR können unterschiedliche Aufgaben haben. Entscheidend ist, welcher Datenstand für welchen Zweck geprüft und freigegeben wurde.
immoSoR-Abhilfe: immoSoR trennt Austausch, Prüfung, Exposé-Erzeugung und Auslieferung klar voneinander.
Diese Fragen betreffen den Eingang: Datei, Paket, Anbieter, Objekt und enthaltene Anlagen.
Ein OpenImmo-Paket enthält meist eine XML-Datei mit Objektangaben und zusätzliche Dateien wie Bilder, Grundrisse, Lagepläne oder Dokumente. Häufig werden diese Dateien zusammen als ZIP-Paket übergeben.
immoSoR-Abhilfe: immoSoR kann Paket, XML-Inhalt und Anlagen getrennt prüfen und später wieder zusammenführen.
Zuerst wird geprüft, ob das Paket lesbar ist, ob eine verwertbare XML-Datei vorhanden ist, ob die Anlagen erreichbar sind und ob Anbieter- oder Objektangaben erkannt werden können.
immoSoR-Abhilfe: Fehlerhafte Pakete werden früh erkannt und nicht ungeprüft in den Objektstand übernommen.
Ja. Je nach Export kann ein Paket mehrere Objekte enthalten. Dann muss jedes Objekt einzeln erkannt und zugeordnet werden. Eine automatische Sammelübernahme ohne Prüfung ist fachlich riskant.
immoSoR-Abhilfe: immoSoR kann mehrere Objekte sichtbar machen und die Übernahme je Objekt vorbereiten.
Bilder und Grundrisse werden nicht automatisch als freigegeben behandelt. Sie werden als Anlagen erkannt, dem Objekt zugeordnet und anschließend in der Medienprüfung oder Grundrissprüfung bewertet.
immoSoR-Abhilfe: Originale bleiben Quelle. Freigegebene Medien und Grundrisse entstehen erst nach Prüfung.
Fehlende Anlagen, falsche Dateinamen oder beschädigte Dateien müssen als offene Punkte sichtbar werden. Der Import darf daraus keine scheinbar vollständige Objektlage machen.
immoSoR-Abhilfe: immoSoR zeigt Lücken als Prüfhinweise und schützt vor falscher Vollständigkeit.
Diese Fragen zeigen, warum Feldzuordnung und Abweichungsprüfung wichtiger sind als ein schneller Import.
OpenImmo-Felder und immoSoR-Felder folgen nicht immer derselben fachlichen Ordnung. Eine Wohnfläche, ein Preis, ein Energiekennwert oder ein Anbieterhinweis muss an der richtigen Stelle landen, sonst wird der spätere Objektstand unklar.
immoSoR-Abhilfe: Die Feldzuordnung verhindert, dass technisch gelesene Daten fachlich falsch eingeordnet werden.
Abweichungen müssen sichtbar werden. Ein neuer Import darf vorhandene Angaben nicht still überschreiben. Zuerst muss erkennbar sein, welcher Wert bisher geführt wurde, welcher Wert neu geliefert wurde und welche Quelle stärker ist.
immoSoR-Abhilfe: immoSoR führt Abweichungen als Prüfstand, nicht als heimliche Korrektur.
Ja, wenn sie fachlich plausibel sind und dem richtigen Objekt zugeordnet werden können. Eine Ergänzung sollte jedoch mit Quelle, Zeitpunkt und Bearbeitungsstand nachvollziehbar bleiben.
immoSoR-Abhilfe: Der Objektstand wird erweitert, ohne seine Herkunft zu verlieren.
Unterschiedliche Schreibweisen bei Adresse, Ort, Anbieter, Ausstattung oder Flächenbezeichnung müssen erkannt und geprüft werden. Nicht jede Abweichung ist ein Fehler, aber jede relevante Abweichung braucht eine Entscheidung.
immoSoR-Abhilfe: immoSoR kann Unterschiede sichtbar machen und die fachliche Entscheidung vorbereiten.
Der bestehende Objektstand enthält häufig geprüfte Angaben, Quellen, Freigaben und Nachweise. Ein Import ist ein neuer Eingang, aber nicht automatisch die bessere Wahrheit.
immoSoR-Abhilfe: immoSoR schützt den geprüften Stand und erlaubt kontrollierte Ergänzungen.
Diese Fragen verbinden den OpenImmo-Austausch mit Medienprüfung, Grundrissprüfung und späterer Exposé-Erzeugung.
Nein. Importierte Bilder sind zunächst Quellen oder Arbeitsmaterial. Sie müssen geprüft, geordnet und freigegeben werden, bevor sie in eine Exposé-Fassung eingehen.
immoSoR-Abhilfe: Die Exposé-Erzeugung nutzt geprüfte Medien, nicht ungeprüfte Paketanhänge.
Grundrisse können als Bild, PDF, Vektorquelle oder andere Anlage geliefert werden. Für die Exposé-Erzeugung ist entscheidend, ob daraus ein prüfbarer Planstand entsteht und ob die Freigabe vorliegt.
immoSoR-Abhilfe: immoSoR unterscheidet Planquelle, Arbeitsstand und freigegebenen Grundriss.
Nicht ohne Prüfung. Ein Import kann den Datenbestand vorbereiten. Eine belastbare Exposé-Fassung braucht geprüfte Angaben, freigegebene Medien, freigegebene Grundrisse und einen festgehaltenen Stand.
immoSoR-Abhilfe: Der Weg bleibt: importieren, prüfen, freigeben, erzeugen, nachweisen.
Satzreife bedeutet, dass die Angaben für die Exposé-Erzeugung ausreichend geprüft sind. OpenImmo kann Daten liefern, aber die Satzreife entsteht erst durch die Prüfung der Pflichtangaben, Quellen, Medien und Freigaben.
immoSoR-Abhilfe: immoSoR verhindert Exposés aus halbfertigen Datenständen.
Ja, wenn sie fachlich übernommen, zugeordnet und freigegeben wurden. Wichtig ist, zwischen Originalanlage, Arbeitsfassung und freigegebener Ausgabe zu unterscheiden.
immoSoR-Abhilfe: Der spätere Export erhält einen geordneten, prüfbaren Stand statt einer ungeprüften Dateisammlung.
Diese Fragen beschreiben, wie immoSoR Daten wieder herausgeben kann, ohne die eigene Prüf- und Nachweisordnung aufzugeben.
Ja. Ein Export kann aus einem geprüften Stand erzeugt werden. Dabei muss klar sein, welche Felder, Medien und Dokumente enthalten sind und welcher Stand ausgegeben wird.
immoSoR-Abhilfe: Der Export wird nicht nur technisch erzeugt, sondern als Ausgabe eines bestimmten Objektstandes lesbar.
Ein Exportpaket kann für andere Systeme, Übergaben, Prüfungen oder weitere Verarbeitung sinnvoll sein. Es sollte aber nicht unklar bleiben, ob es sich um einen Entwurf, einen geprüften Stand oder eine freigegebene Ausgabe handelt.
immoSoR-Abhilfe: immoSoR unterscheidet Arbeitsstand, geprüften Stand und ausgegebene Fassung.
Ja. Bestehende Maklersoftware kann Daten liefern oder empfangen. immoSoR soll dabei nicht unbemerkt zwischen Systemen vermitteln, sondern Übergaben sichtbar und prüfbar machen.
immoSoR-Abhilfe: Anbindung entsteht ohne Verlust der Nachweisordnung.
Preisänderungen müssen mit Stand, Quelle und Zeitpunkt geführt werden. Ein neuer OpenImmo-Export darf nicht verschleiern, welche Preisfassung zuvor galt und wann eine Änderung erfolgte.
immoSoR-Abhilfe: immoSoR hält Preisstand und Exposé-Fassung als prüfbare Aussagepunkte zusammen.
Das hängt von der jeweiligen Einrichtung ab. Fachlich wichtig bleibt: Der Export muss aus einem geprüften Stand kommen. Ob er an eine Maklersoftware, ein Portal oder eine andere Stelle geht, ist eine Frage der Schnittstelle.
immoSoR-Abhilfe: immoSoR trennt fachliche Freigabe und technische Übergabe.
Diese Fragen halten fest, wie mit Fehlern, Protokollen und fachlichen Grenzen umzugehen ist.
Ein fehlerhaftes Paket muss als solcher Stand sichtbar werden. Dazu gehören Lesefehler, fehlende Dateien, unbekannte Felder, unklare Anbieterangaben oder nicht zuordenbare Objekte.
immoSoR-Abhilfe: immoSoR macht Importprobleme prüfbar, statt sie im Hintergrund zu verschlucken.
Zum Nachweis gehören Paketname, Eingang, erkannte Objekte, Feldzuordnungen, Abweichungen, übernommene Angaben, verworfene Angaben, Medienstand, Exportstand und verantwortliche Bearbeitung.
immoSoR-Abhilfe: So bleibt nachvollziehbar, was aus einem Paket geworden ist.
Nur nach bewusster Entscheidung und mit sichtbarer Spur. Stilles Überschreiben wäre gefährlich, weil alte Exposé-Fassungen, Verkäuferinformationen oder Nachweise dadurch unklar werden könnten.
immoSoR-Abhilfe: immoSoR schützt die Nachweisfähigkeit früherer Stände.
Nein. immoSoR kann Daten lesen, Unterschiede anzeigen und Prüfstände vorbereiten. Die fachliche Entscheidung, welche Angabe gilt, bleibt eine Aufgabe der verantwortlichen Bearbeitung.
immoSoR-Abhilfe: Das System unterstützt die Prüfung, ersetzt sie aber nicht.
Weil Datenübergaben später bedeutsam werden können. Wer eine Angabe übernommen, geändert, verworfen oder ausgegeben hat, muss im Zweifel nachvollziehbar bleiben.
immoSoR-Abhilfe: OpenImmo wird nicht nur als Dateiübertragung verstanden, sondern als prüfbarer Teil des Objektverlaufs.
Fazit
OpenImmo kann Angaben liefern und weitergeben. immoSoR macht daraus erst dann einen belastbaren Arbeitsstand, wenn Zuordnung, Abweichungen, Medien, Freigaben und Nachweise geklärt sind.
Die Seite zum OpenImmo-Austausch ordnet den Bereich im System ein. Die Schnittstellenseite erklärt die Verbindung zu anderen Systemen.
Zugang
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