Fristen und Zweckbindung

Datenschutz- und Lebenszyklusordnung

immoSoR ordnet, wofür Daten geführt werden, wie lange sie benötigt werden und wann Schutz, Aufbewahrung oder Löschung zu prüfen sind.

Datenschutz gehört nicht nur auf eine Rechtstextseite. Er muss im Ablauf sichtbar bleiben: Anfrage, Bestätigung, Widerruf, Abruf und Nachweis brauchen einen geordneten Zusammenhang.

Die Lebenszyklusordnung beschreibt, wann ein Vorgang aktiv, abgeschlossen, aufzubewahren, zu sperren oder zu löschen ist.

Grundsatz

Daten haben einen Zweck.

Ein Kontakt, eine Anfrage oder ein Abruf wird nicht ohne Bezug geführt. Der Zweck bestimmt, was gespeichert, gezeigt, aufbewahrt oder gelöscht wird.

So werden Datenschutz, Nachweis und tägliche Arbeit zusammen gedacht.

Ordnung

Zweck.

Frist.

Schutz.

Löschung.

Schritt für Schritt

Worauf geachtet wird.

01

Zweck

Warum wird ein Datum benötigt?

02

Einwilligung

Welche Zustimmung oder Bestätigung liegt vor?

03

Aufbewahrung

Welche Nachweise müssen erhalten bleiben?

04

Löschung

Wann ist ein Vorgang zu löschen oder zu sperren?

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