Tätigkeitsnachweis für Auftraggeber

Tätigkeiten werden als Bearbeitungsstand sichtbar.

Der Tätigkeitsnachweis zeigt, welche digitalen Schritte rund um ein Objekt nachvollziehbar erfolgt sind: Exposé-Anfrage, E-Mail-Bestätigung, Abruf, Rückruf, Video-Termin, Stornierung und Kontaktverlauf.

Er ersetzt keinen persönlichen Maklerbericht und keine Rechtsberatung. Er kann aber die Auftraggeberkommunikation mit einer revisionsnah dokumentierten Vorgangsspur unterstützen.

Exposé und Abruf

Welche Fassung angefordert und geöffnet wurde, bleibt nachvollziehbar.

Rückruf und Video-Termin

Folgeschritte werden dem Objekt und Kontaktverlauf zugeordnet.

Stornierung und Verlauf

Auch abgesagte Termine und weitere Kontakte bleiben als Bearbeitungsstand lesbar.

Einsehbar

Der Tätigkeitsstand wird konkret.

Auftraggeber müssen nicht nur hören, dass vermarktet wurde. Sie können anhand der Vorgänge erkennen, welche digitalen Schritte stattgefunden haben.

Für Makler entsteht zugleich eine Grundlage für Rücksprache, interne Bearbeitung und die spätere Prüfung von Tätigkeiten und Provisionsfragen.

Vorsichtige Formulierung

Öffentlich besser: revisionsnah dokumentiert, nachvollziehbar protokolliert, für Auftraggeber einsehbar. Nicht: Provisionsanspruch garantiert.

Schritt für Schritt

Typische Einträge

Der Tätigkeitsnachweis kann verschiedene Schritte sichtbar machen.

01

Objekt vorbereitet

Objekt angelegt, Mindestdaten ergänzt und abrufbare Exposé-PDF hinterlegt.

02

Anfrage bearbeitet

Exposé-Anfrage erfasst, E-Mail bestätigt und Abruf dokumentiert.

03

Kontakt fortgeführt

Rückruf, Video-Termin, Stornierung und weiterer Verlauf bleiben sichtbar.

Drei Blickrichtungen des Tätigkeitsnachweises

Tätigkeit wird sichtbar, ohne Rechtsprüfung zu ersetzen.

Der Tätigkeitsnachweis zeigt, was rund um Objekt, Exposé-Fassung und Kontaktverlauf nachvollziehbar geschehen ist.

01

Auftraggeber fragten uns.

Einsehbarer Tätigkeitsnachweis und sichtbarer Bearbeitungsstand.

FrageWas gehört in den Tätigkeitsnachweis?

Objektanlage, Mindestdaten, Exposé-PDF, Exposé-Anfrage, E-Mail-Bestätigung, Abruf, Rückruf, Video-Termin, Stornierung und Kontaktverlauf können dokumentiert werden.

immoSoR-Abhilfe: Der Bearbeitungsstand wird konkret statt allgemein.

FrageErsetzt der Tätigkeitsnachweis einen Maklerbericht?

Nein. Er ersetzt keinen persönlichen Bericht, kann aber die berichteten Tätigkeiten mit Systemvorgängen unterlegen.

immoSoR-Abhilfe: Persönliche Kommunikation und Nachweisakte greifen zusammen.

FrageWas bedeutet revisionsnah dokumentiert?

Es bedeutet, dass Vorgänge mit Zeitpunkten, Bezug und Status nachvollziehbar protokolliert werden. Es ist keine pauschale Rechtsgarantie.

immoSoR-Abhilfe: Die Formulierung bleibt öffentlich belastbar.

02

Makler fragten uns.

Wie der Nachweis den Arbeitsalltag stützt.

FrageWelche Arbeit wird für den Makler sichtbar?

Sichtbar werden können Anfrage, Zustellung, Abruf, Rückruf, Video-Termin, Stornierung und weitere Kontaktvermerke.

immoSoR-Abhilfe: Die Tätigkeit lässt sich leichter gegenüber Auftraggebern und intern nachvollziehen.

FrageGarantiert das einen Provisionsanspruch?

Nein. immoSoR schafft eine geordnete Dokumentationsgrundlage. Die rechtliche Prüfung bleibt davon getrennt.

immoSoR-Abhilfe: Die Nachweislinie bleibt stark, ohne zu überversprechen.

03

Interessenten fragten uns.

Was Interessenten im Nachweis betrifft.

FrageWarum wird mein Abruf dokumentiert?

Der Abruf gehört zur Exposé-Anfrage und wird mit Objekt, Exposé-Fassung und Zeitpunkt verbunden.

immoSoR-Abhilfe: So bleibt klar, welche Fassung geöffnet wurde.

Weiterführend

Ruhig weitergehen.

Diese Seiten hängen fachlich zusammen und führen denselben Vorgang aus unterschiedlichen Blickwinkeln weiter.

immoSoR

Exposé-Anfrage

Der öffentliche Einstieg in den geprüften Exposé-Vorgang.

Öffnen →
immoSoR

Nachweis

Die Dokumentation der Arbeit bleibt sichtbar.

Öffnen →

Zugang

Testzugang oder Zugang öffnen.

Der Testzugang zeigt E-Mail-Adresse, E-Mail-Bestätigung, Zugangsdaten und Übersichtsseite.