Exposé und Abruf
Welche Fassung angefordert und geöffnet wurde, bleibt nachvollziehbar.
Tätigkeitsnachweis für Auftraggeber
Der Tätigkeitsnachweis zeigt, welche digitalen Schritte rund um ein Objekt nachvollziehbar erfolgt sind: Exposé-Anfrage, E-Mail-Bestätigung, Abruf, Rückruf, Video-Termin, Stornierung und Kontaktverlauf.
Er ersetzt keinen persönlichen Maklerbericht und keine Rechtsberatung. Er kann aber die Auftraggeberkommunikation mit einer revisionsnah dokumentierten Vorgangsspur unterstützen.
Welche Fassung angefordert und geöffnet wurde, bleibt nachvollziehbar.
Folgeschritte werden dem Objekt und Kontaktverlauf zugeordnet.
Auch abgesagte Termine und weitere Kontakte bleiben als Bearbeitungsstand lesbar.
Einsehbar
Auftraggeber müssen nicht nur hören, dass vermarktet wurde. Sie können anhand der Vorgänge erkennen, welche digitalen Schritte stattgefunden haben.
Für Makler entsteht zugleich eine Grundlage für Rücksprache, interne Bearbeitung und die spätere Prüfung von Tätigkeiten und Provisionsfragen.
Öffentlich besser: revisionsnah dokumentiert, nachvollziehbar protokolliert, für Auftraggeber einsehbar. Nicht: Provisionsanspruch garantiert.
Schritt für Schritt
Der Tätigkeitsnachweis kann verschiedene Schritte sichtbar machen.
Objekt angelegt, Mindestdaten ergänzt und abrufbare Exposé-PDF hinterlegt.
Exposé-Anfrage erfasst, E-Mail bestätigt und Abruf dokumentiert.
Rückruf, Video-Termin, Stornierung und weiterer Verlauf bleiben sichtbar.
Drei Blickrichtungen des Tätigkeitsnachweises
Der Tätigkeitsnachweis zeigt, was rund um Objekt, Exposé-Fassung und Kontaktverlauf nachvollziehbar geschehen ist.
Auftraggeber erhalten einen einsehbaren Tätigkeitsstand zur Vermarktung.
Der Makler erhält eine geordnete Grundlage für Bearbeitung, Rücksprache und spätere Provisionsfragen.
Die eigene Anfrage, Bestätigung und Terminspur bleiben transparent und verständlich.
Gut zu wissen
Exposé-Anfrage, Abruf, Rückruf, Video-Termin und Stornierung können als Tätigkeitsstand nachvollziehbar werden.
Auftraggeber-Sicht ansehen →immoSoR ersetzt keine persönliche Kommunikation, macht digitale Schritte aber einsehbar und prüfbar.
Kontaktverlauf ansehen →Zeitpunkte, Vorgänge und Zuordnungen werden nachvollziehbar dokumentiert.
Nachweis ansehen →Sichtbare Fakten ohne Systemwechsel.
Einsehbarer Tätigkeitsnachweis und sichtbarer Bearbeitungsstand.
Objektanlage, Mindestdaten, Exposé-PDF, Exposé-Anfrage, E-Mail-Bestätigung, Abruf, Rückruf, Video-Termin, Stornierung und Kontaktverlauf können dokumentiert werden.
immoSoR-Abhilfe: Der Bearbeitungsstand wird konkret statt allgemein.
Nein. Er ersetzt keinen persönlichen Bericht, kann aber die berichteten Tätigkeiten mit Systemvorgängen unterlegen.
immoSoR-Abhilfe: Persönliche Kommunikation und Nachweisakte greifen zusammen.
Es bedeutet, dass Vorgänge mit Zeitpunkten, Bezug und Status nachvollziehbar protokolliert werden. Es ist keine pauschale Rechtsgarantie.
immoSoR-Abhilfe: Die Formulierung bleibt öffentlich belastbar.
Wie der Nachweis den Arbeitsalltag stützt.
Sichtbar werden können Anfrage, Zustellung, Abruf, Rückruf, Video-Termin, Stornierung und weitere Kontaktvermerke.
immoSoR-Abhilfe: Die Tätigkeit lässt sich leichter gegenüber Auftraggebern und intern nachvollziehen.
Nein. immoSoR schafft eine geordnete Dokumentationsgrundlage. Die rechtliche Prüfung bleibt davon getrennt.
immoSoR-Abhilfe: Die Nachweislinie bleibt stark, ohne zu überversprechen.
Was Interessenten im Nachweis betrifft.
Der Abruf gehört zur Exposé-Anfrage und wird mit Objekt, Exposé-Fassung und Zeitpunkt verbunden.
immoSoR-Abhilfe: So bleibt klar, welche Fassung geöffnet wurde.
Weiterführend
Diese Seiten hängen fachlich zusammen und führen denselben Vorgang aus unterschiedlichen Blickwinkeln weiter.
Die Reihenfolge vom Objekt bis zum Nachweis.
Öffnen →Der öffentliche Einstieg in den geprüften Exposé-Vorgang.
Öffnen →Die Dokumentation der Arbeit bleibt sichtbar.
Öffnen →Zugang
Der Testzugang zeigt E-Mail-Adresse, E-Mail-Bestätigung, Zugangsdaten und Übersichtsseite.